Aufbau der Familienzentren

Baustein 1:KinderTagespflege & Kindertagespflegevermittlung

Kindertagespflegepersonen werden über die Familienzentren im Emsland vermittelt. Das Ziel der Angliederung der Kindertagespflege und deren Vermittlung an die Familienzentren ist ein Ineinandergreifen von Kindertagesstätte und Kindertagespflege, um individuell zugeschnittene Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. Wenden Sie sich gerne an Ihr örtlich zuständiges Familienzentrum, um gemeinsam eine auf ihre Betreuungsbedarfe zugeschnittene Betreuungsmöglichkeit durch eine Kindertagespflegeperson zu finden. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerin in Ihrem Familienzentrum finden Sie unter der Rubrik Familienzentren im Emsland.

Sie intesessieren sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ? Umfassene Informationen zu Voraussetzungen, Verdienstmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis Emsland fahren Sie in folgender Broschüre:  

Ab dem 01.05.2022 werden wieder neue Kurse für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson angeboten. Welcher Bildungsträger in Ihrer Nähe einen entsprechenden Kurs anbieten wird, erfahren Sie hier:

Übersicht Qualifizierungskurse  01.05.2023 bis 30.04.2024

Der Landkreis Emsland kümmert sich auch um eine stetige Weiterqualifierung der Kindertagespflegepersonen. Im sog. "Fortbildungswürfel" werden die verschiedenen Angebote zusammengefasst und übersichtlich dargestellt. Die aktuellen Angebote finden Sie, indem Sie das Symbol "Flyer Fortbildungswürfel" anklicken:

Änderungen in der Kindertagespflege:

Aktualisierung der Kindertagespflegesatzung ab dem 01.01.2023: 

Um die Attraktivität der Kindertagespflege sowohl für die Kindeseltern durch eine breiteres Betreuungsangebot als auch für die Kindertagespflegepersonen durch eine bessere Einkommenssituation zu erhöhen, wurden lt.Beschluss des Kreistages am 19.12.2023 die Stundensätze für die Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2023 auf

6,00 € pro Stunde und Kind tagsüber und auf

2,40 € pro Stunde und Kind über Nacht

erhöht. Bei entsprechendem Nachweis kann zudem eine Erstattung bestimmter Versicherungsbeiträge erfolgen.

Ausführliche Details und nähere Informationen zum Thema Kindertagespflgege erhalten Sie durch folgende Unterlagen (Flyer bzw. Übersicht öffnet sich durch Doppelklick): 

Informationen:

Zudem können gemäß § 90 SGB VIII auch in der Kindertagespflege - wie bei der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen - Teilnahme oder Kostenbeiträge festgesetzt werden. Kann der Elternbeitrag aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht aufgebracht werden, besteht, die Möglichkeit, einen gesonderten Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages gem. § 90 Abs 3 SGB VIII für einkommenssschwache Familien zu stellen.

Berichterstattungen:

Aufgrund der  Aktualität der Kindertagespflege genießt die Thematik auch eine große Aufmerksamkeit in der Presse:

Alltagsbericht der Kindestagespflege