Aufbau der Familienzentren
Baustein 1:KinderTagespflege & Kindertagespflegevermittlung
Tagesmütter und Tagesväter werden über die Familienzentren im Emsland vermittelt. Das Ziel der Angliederung der Tagespflege und deren Vermittlung an die Familienzentren, ist ein Ineinandergreifen von Kindertagesstätte und Tagespflege, um individuell zugeschnittene Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. Ein weiterer Ausbau der Tagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zur Bedarfsdeckung an Kinderbetreuung erforderlich, denn nicht jeder Betreuungsbedarf von Familien (z.B. in den Abendstunden, am Wochenende) kann über Kindertagesstätten abgedeckt werden. Um eine Verbindung von Kindertagesstätte und Tagespflege zu gewährleisten, werden Tagespflegepersonen über die Familienzentren vermittelt. Auf diese Weise können die emsländischen Familienzentren flexibel auf die unterschiedlichen Betreuungsbedarfe reagieren.
Änderungen in der Kindertagespflege:
„Angleichung des Beitragssystem in der Kindertagespflege an die Kindertagesstätten“
Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 21.12.2009 ein überarbeitetes Beitragssystem in der Kindertagespflege verabschiedet.
Hierdurch erfolgt eine Angleichung des Beitragssystems in der Kindertagespflege an die Kinderta-gesstätten. Für Eltern werden die zu zahlenden Beiträge übersichtlicher, da das Beitragssystem die gleichen Einkommensstufen in der Kindertagespflege wie auch im Kindergarten oder der Kinderkrippe vorsieht.
Ausführliche Details und nähere Informationen erhalten Sie durch folgende Unterlagen:
- Flyer Kindertagespflege im Landkreis Emsland
- Richtlinie "Kindertagespflege im Landkreis Emsland"
- Antragsformular "Kindertagespflege im Landkreis Emsland"
- Online Kindertagespflegerechner
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Übersicht der Qualifizierungskurse "Tagespflege" im Landkreis Emsland
Informationen
Zum in 2010 beabsichtigten Ausbau der Kindertagespflege erhalten Sie hier weitere Informationen.
Künftig können gemäß § 90 SGB VIII auch in der Kindertagespflege - wie bei der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen - Teilnahme oder Kostenbeiträge festgesetzt werden. Kann der Elternbeitrag aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht aufgebracht werden können, besteht, die Möglichkeit, einen gesonderten Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages gem. § 90 Abs 3 SGB VIII für einkommenssschwache Familien zu stellen.
Berichterstattungen
Aufgrund der momentanen Aktualität der Kindertagespflege genießt die Thematik auch eine große Aufmerksamkeit in der Presse:
Alltagsbericht der Kindestagespflege
Die neuen Spielregeln in der Kindertagespflege
