Aufbau der Familienzentren
Baustein 4: Projekt „Emsland –Kinderland“
Der Landkreis Emsland bietet bereits seit Oktober 2005 für interessierte Eltern und Alleinerziehende als Zusatzleistung zu den bestehenden Betreuungsangeboten in den emsländischen Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 3 bis ca. 7 Jahren ein flexibles Beaufsichtigungsangebot am Nachmittag an. Das Angebot hat zum Ziel, Eltern in der Region eine kostengünstige Alternative zu Babysittern und Tagesmüttern für eine kurzfristige Unterbringung ihrer Kinder am Nachmittag zu bieten. Auch sollen Alternativen geschaffen werden, wenn Großeltern oder sonstige Verwandte für eine Betreuung nicht zur Verfügung stehen.
Das Angebot – man könnte es auch als offene Spielgruppe im Kindergarten bezeichnen – wird in den Räumlichkeiten eines Kindergartens möglichst in Ihrer Wohnortnähe ausgeübt. Die genauen Standorte der beteiligten Einrichtungen entnehmen Sie bitte anliegender Aufstellung. Der Landkreis Emsland bedient sich dabei der Räumlichkeiten und des Spielmaterials des Kindergartens und ist Träger der gesamten Maßnahme.
Das Beaufsichtigungsangebot dient nicht den Zielen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, wie es entsprechend dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen ist. Insofern stellt es auch kein Konkurrenzangebot zu der wertvollen Arbeit in den Kindertagesstätten dar. Die Betreuungspersonen spielen mit den Kindern, so wie sie es von Großeltern, Geschwistern oder Kindermädchen gewohnt sind – mehr nicht. Zwar sind die eingesetzten Betreuungskräfte im Vergleich zu den Erzieherinnen, die die Kinder am Vormittag betreuen, in der Regel nicht pädagogisch ausgebildet, durchlaufen gleichwohl eine Schulung bei einem Erwachsenenbildungsträger und ein Praktikum in einem Kindergarten, um einschätzen zu können, ob sie für diese Aufgabe geeignet sind.
Das bereits bestehende Projekt „Emsland – Kinderland“ des Landkreises soll auch für die Familienzentren ein wichtiger Baustein bleiben, um kurzfristige und flexible Beaufsichtigungsangebote außerhalb der Regelzeiten der Kindertagesstätte sicher zu stellen.
