Aufbau der Familienzentren

Baustein 2: Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten/Ferienbetreuung

 

In vielen Kindertagesstätten sowie in der Schule übersteigt die Gesamtzahl der Schließungstage (Ferien, Feiertage, Brückentage) die Anzahl der Tage des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruchs der Eltern. Hieraus ergeben sich in vielen Fällen Betreuungsprobleme für die Eltern. Die Familienzentren und die umliegenden KiTa im Emsland bieten daher gemeinsam und in enger Abstimmung Ferienöffnungszeiten für Kitakinder für die jeweilige Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde an. Der Anspruch von Kindern auf die Einhaltung von Ferienzeiten ist dabei zu berücksichtigen.

Auch Grundschulkinder und seit Sommer 2020 auch Kinder der Klassen 5 und 6 können während der Schulferien in den Familienzentren oder anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut werden. Hierzu haben der Landkreis Emsland und die Emsländische Stiftung Beruf und Familie die Erprobung des Modellprojektes "Ferienbetreuung für Grundschüler im Emsland" vereinbart. Auch wenn sich die emsländische Stiftung nach einer Evaluationsphase aus dem Projekt verabschiedet hat, wird das erfolgreiche Projekt mit Unterstützung der Städte und (Samt-) Gemeinden im Landkreis Emsland fortgeführt. Hierbei organisieren und koordinieren die örtlichen Familienzentren in Kooperation mit den umliegenden Kindertagesstätten ein bedarfsorientiertes Ferienangebot für die Oster-, Sommer- und/oder Herbstferien für Grundschüler.

Jeweils wochenweise können Kinder im Grundschulalter für ein spannendes und hochwertiges Ferienprogramm angemeldet werden. Für eine Betreuungszeit von zum Beispiel 8:00 bis 13:00 Uhr zahlen Eltern hier 37,50 € je Kind und Woche; bei der Betreuungszeit von 8:00 bis 16:00 Uhr beträgt der Elternbeitrag 60,00 €. Mögliche Kosten für Essen und Getränke sind zusätzlcih zu entrichten.

Die aktuellen Angebote erfragen Sie bitte in Ihrem regional zuständigen Familienzentrum oder in den Städten, Samtgemeinden oder Gemeinden.

Der Flyer "Ferienbetreuung für Grundschulkinder!" gibt weitere Informationen. Klicken Sie hier, um sich den Flyer anzusehen.

Familienzentren, Kindertagesstätten oder sonstige Anbieter der Ferienbetreuung können hier eine Erstattung der Kostendifferenz beantragen.