Kindertagespflege im Landkreis Emsland
Kreistag verabschiedet überarbeitetes Beitragssystem in der Kindertagespflege
Unter Kindertagespflege wird die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres inner- oder außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils durch geeignete Kindertagespflegepersonen verstanden. Die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson wird durch die Familienzentren im Emsland unterstützt.
Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 ein überarbeitetes Beitragssystem in der Kindertagespflege verabschiedet.
Die neue Satzung tritt zum 01.08.2024 in Kraft.
Umfangreiche Informationen zu den Kindertagespflege ab dem 01.08.2024 im Landkreis Emsland erhalten Sie hier:
Aufbau der Familienzentren: Baustein 1 > Kindertagespflegevermittlung
Kindertagespflegesatzung im Landkreis Emsland [PDF]