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Kindertagespflege im Landkreis Emsland 

Kreistag verabschiedet überarbeitetes Beitragssystem in der Kindertagespflege

Unter Kindertagespflege wird die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres inner- oder außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils durch geeignete Kindertagespflegepersonen verstanden. Die Ver­mittlung des Kindes zu einer geeigneten Kinder­tagespflege­person wird durch die Familienzentren im Emsland unterstützt.

Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 ein überarbeitetes Beitrags­system in der Kinder­tagespflege verabschiedet.
Die neue Satzung tritt zum 01.08.2024 in Kraft.

Umfangreiche Informationen zu den Kindertagespflege ab dem 01.08.2024 im Landkreis Emsland erhalten Sie hier:

 

Aufbau der Familienzentren: Baustein 1 > Kindertagespflegevermittlung

 
Kindertagespflegesatzung im Landkreis Emsland [PDF]