Aufbau der Familienzentren: Baustein 1
KinderTagespflege & Kindertagespflegevermittlung
Kindertagespflegepersonen werden über die Familienzentren im Emsland vermittelt. Das Ziel der Angliederung der Kindertagespflege und deren Vermittlung an die Familienzentren ist ein Ineinandergreifen von Kindertagesstätte und Kindertagespflege, um individuell zugeschnittene Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. Wenden Sie sich gerne an Ihr örtlich zuständiges Familienzentrum, um gemeinsam eine auf ihre Betreuungsbedarfe zugeschnittene Betreuungsmöglichkeit durch eine Kindertagespflegeperson zu finden. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerin in Ihrem Familienzentrum finden Sie unter der Rubrik Familienzentren im Emsland.
Sie intesessieren sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ? Umfassene Informationen zu Voraussetzungen, Verdienstmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis Emsland fahren Sie in folgender Broschüre:
"Kindertagespflege - eine reizvolle Aufgabe für Sie?"
Ab dem 01.05.2024 werden wieder neue Kurse für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson angeboten. Welcher Bildungsträger in Ihrer Nähe einen entsprechenden Kurs anbieten wird, erfahren Sie hier:
Übersicht Qualifizierungskurse 01.05.2024 bis 30.04.2025
Der Landkreis Emsland kümmert sich auch um eine stetige Weiterqualifierung der Kindertagespflegepersonen. Im sog. "Fortbildungswürfel" werden die verschiedenen Angebote zusammengefasst und übersichtlich dargestellt. Die aktuellen Angebote finden Sie, indem Sie das Symbol "Flyer Fortbildungswürfel" anklicken:
- Flyer Fortbildungswürfel 2024/2025
- Fachtag "So wenig Aufsicht wie möglich - so viel wie nötig" FZ Süd und Mitte: Termin im Februar 2025 wird noch bekannt gegeben
- Fachtag "So wenig Aufsicht wie möglich - so viel wie nötig" FZ Nord und Mitte am Samstag, 22.02.2025, 09:00 bis 15:00 Uhr in der Mensa der Schule am Schloss, Sögel
- Fachtag "Adultismus - Das Gewicht der Worte" FZ Süd und Mitte: Termin im Mai 2025 wird noch bekannt gegeben
- Fachtag "Adultismus - Das Gewicht der Worte" FZ Nord und Mitte: Samstag, 24.05.2025, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Mensa der Schule am Schloss, Sögel
Änderungen in der Kindertagespflege:
Aktualisierung der Kindertagespflegesatzung ab dem 01.01.2023:
Um die Attraktivität der Kindertagespflege sowohl für die Kindeseltern durch eine breiteres Betreuungsangebot als auch für die Kindertagespflegepersonen durch eine bessere Einkommenssituation zu erhöhen, wurden lt.Beschluss des Kreistagesdie Stundensätze für die Kindertagespflegepersonen ab dem 01.08.2024 auf
6,00 € pro Stunde und Kind tagsüber und auf
2,40 € pro Stunde und Kind über Nacht
erhöht. Bei entsprechendem Nachweis kann zudem eine Erstattung bestimmter Versicherungsbeiträge erfolgen.
Aktualisierung der Kindertagespflegesatzung ab dem 01.08.2024:
Damit die Betreuungsform Kindertagespflege weiterhin attraktiv bleibt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat der Kreistag des Landkreises Emsland am 17.06.2024 eine Anpassung der Kindertagespflegesatzung beschlossen, die zum 01.08.2024 in Kraft tritt. Neben einer leistungsgerechteren Anerkennung der Förderleistung für die Kindertagespflegepersonen wurde u.a. eine Ergänzung von Beitragsstufen der Kostenbeitragstabelle beschlossen.
Die Satzung des Landkreises Emsland über die Förderung von Kindern sowie die Erhebung von Kotsenbeträgen in der Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung) finden Sie hier:
Eine Kurzdarstellung zu den Neuerungen der Kindertagespflegesatzung finden Sie hier:
Ausführliche Details und nähere Informationen zum Thema Kindertagespflgege erhalten Sie durch folgende Unterlagen (Flyer bzw. Übersicht öffnet sich durch Doppelklick):
- Flyer "Kindertagespflege im Landkreis Emsland"
- Antragsformular "Kindertagespflege" im Landkreis Emsland" (neu ab 01. August 2024)
- Stundennachweis (Direkteingabe)
- Antrag auf hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
- Antrag Vertretung
- Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages in der Kindertagespflege
für einkommensschwache Familien nach § 90 Abs. 3 SGB VIII (zum Ausdrucken) - Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen im Bereich Abrechnung der Kindertagespflegeleistungen
- Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten der Fachberatung Kindertagespflege
- Hier finden Sie eine Übersicht zu den "Rechtlichen Vorgaben in der Kindertagespflege und in der Großtagespflege"
Informationen:
Zudem können gemäß § 90 SGB VIII auch in der Kindertagespflege - wie bei der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen - Teilnahme oder Kostenbeiträge festgesetzt werden. Kann der Elternbeitrag aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht aufgebracht werden, besteht, die Möglichkeit, einen gesonderten Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages gem. § 90 Abs 3 SGB VIII für einkommenssschwache Familien zu stellen.
Berichterstattungen:
Aufgrund der Aktualität der Kindertagespflege genießt die Thematik auch eine große Aufmerksamkeit in der Presse:
Alltagsbericht der Kindestagespflege